Türkische Genozidleugner verstoßen gegen Demonstrationsauflagen des Oberverwaltungsgerichts

Pressemitteilung · Dienstag, 21. März 2006

Türkische Genozidleugner verstoßen gegen Demonstrationsauflagen des Oberverwaltungsgerichts

Der Zentralrat der Armenier in Deutschland hatte die Entscheidung des OVG Berlin-Brandenburg, wonach den türkisch-nationalistischen Genozidleugnern verboten wurde, auf der Kundgebung am 18. März sowohl auf Transparenten, als auch in Redebeiträgen von einer „Genozidlüge“ zu sprechen, begrüßt.

Trotzdem haben sich die Demonstranten nicht an die klaren Demonstrationsauflagen gehalten. Wir hätten erwartet, dass die Polizei, die noch am 13. März ein Demonstrationsverbot ausgesprochen hatte, zumindest die Einhaltung der Auflagen des OVG entschlossen durchgesetzt hätte.

Es ist uns völlig unverständlich, wie in einem Rechtsstaat unter den Augen der Polizei die Entscheidung eines deutschen Gerichts offen missachtet werden kann. Die türkisch-nationalistischen Genozidleugner haben somit nicht nur das Andenken der Opfer des Völkermords an den Armeniern verunglimpft, sondern mit ihrem Verstoß gegen Demonstrationsauflagen, auch den Rechtsstaat verhöhnt, frei dem Motto: was interessieren uns Auflagen deutscher Gerichte.

Vom Berliner Innensenator Körting erwarten wir, dass er die Organisatoren der Demonstration wegen des offensichtlichen Verstoßes gegen die Auflagen der Demonstration zur Verantwortung zieht und umgehend rechtliche Schritte gegen sie einleitet. Ferner verlangen wir vom Innensenator bzw. von der Berliner Polizeiführung eine Erklärung dafür, warum die Polizei nicht für eine strikte Einhaltung der Demonstrationsauflagen gesorgt hat.

 

Zentralrat der Armenier in Deutschland e.V.

Frankfurt

21. März 2006

 

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