Pressemitteilung · Mittwoch, 15. März 2006
Aufmarsches türkischer Völkermordleugner in Berlin
Mit der Begründung, „es widerspräche dem besonderen Gewicht der vom Grundgesetz geschützten Meinungsfreiheit, wenn die Bewertung historischer Vorgänge, die einen Völkermord in Abrede stellen, generell als Verunglimpfung des Andenkens der Opfer gewertet würden", hat das Verwaltungsgericht den türkischen Genozidleugnern freigestellt, das Andenken der Opfer eines allgemein als Völkermord anerkannten Verbrechens, offen zu verunglimpfen und einen Hauptverantwortlichen des Verbrechens als Helden zu ehren.
In Deutschland wird bei Thema Genozidleugnung offensichtlich mit zweierlei Maß gemessen: Strafbar machen sich diejenigen, die von einer „Ausschwitzlüge" sprechen, straflos hingegen bleiben diejenigen die den Völkermord an den Armeniern als „armenischen Genozidlüge" bezeichnen. Dabei hat der Bundestag im Juni 2005 in einer einstimmig verabschiedeten Resolution nicht nur festgestellt, dass die jungtürkische Regierung durch organisierte Vertreibung und Vernichtung für die fast vollständige Vernichtung der Armenier in Anatolien verantwortlich sei, sondern auch, dass das Deutsche Reich bei dieser Vernichtungspolitik ihrer türkischen Verbündeten eine „unrühmliche Rolle" gespielt habe.
Der Zentralrat der Armenier in Deutschland hat bereits in den vergangenen Wochen entschieden für einen Verbot der Aktivitäten und Kundgebungen der nationalistisch-faschistischen Kreise plädiert. Die türkischen Genozidleugner versuchen durch Druck nicht nur die Annullierung der im Juni 2005 Einstimmung durch den Bundestag beschlossenen Resolution zu erzwingen, sondern wollen auch erhindern, dass der Völkermord an den Armeniern im Geschichtsunterricht an deutschen Schulen behandelt wird.
Wir fragen uns welches Selbstverständnis von Anti-Rassismus und Demokratie diejenigen haben, die denken in Deutschland die Rechte der Türken damit verteidigen zu müssen, indem sie die Anerkennung des Völkermords an den Armeniern als Ausdruck von „Türken-Feindlichkeit" hinstellen.
Der ZAD begrüßt die Ankündigung der Berliner Polizei gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Berlin Beschwerde einzulegen. Wer nach der Bundestagsresolution auf einer Demonstration in Berlin von einer „armenischen Völkermordlüge" spricht und eine Annullierung der Resolution verlangt, missachtet nicht nur das Andenken der 1,5 Millionen Opfer des Verbrechens, sondern auch die Entscheidung eines demokratischen Parlaments. Auch wenn das Grundgesetz der Meinungsfreiheit ein besonderes Gewicht einräumt, so kann dies unmöglich bedeuten, dass Anhänger eines Massenmörders die Freiheit genießen, ihn mit einer Kundgebung zu ehren und einen Völkermord in Zweifel ziehen. Wir erwarten, dass das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg durch eine Aufhebung der Entscheidung des Verwaltungsgerichts ein klares Signal setzt, dass Genozidleugnung in Deutschland nicht geduldet wird.
Zentralrat
der Armenier in Deutschland e.V.
Frankfurt
15. März 2006