Debatte um die Herkunft des türkischen Staatspräsidenten

Nachrichten · Samstag, 27. Dezember 2008

Debatte um die Herkunft des türkischen Staatspräsidenten

Muss Abdullah Gül zum Gentest?

von Jan Keetman, Istanbul

Die Diskussion um die Herkunft des türkischen Staatsoberhauptes Abdullah Gül hat sich so zugespitzt, dass inzwischen sogar ein Gentest im Gespräch ist, um die Abstammung des Politikers zu klären.

Der Hintergrund des »Falles Gül« ist schnell erzählt: Der Präsident hatte einen im Internet verbreiteten Aufruf zur privaten Entschuldigung für den Völkermord an den Armeniern im 1. Weltkrieg nicht verurteilt. Darauf behauptete die Abgeordnete der oppositionellen Republikanischen Volkspartei (CHP), Canan Aritman, Gül habe so reagiert, weil seine Mutter Adviye Gül armenischer Abstammung sei. Behauptungen dieser Art sind in der Türkei nicht eben selten. In den Buchläden stapeln sich etwa massenhaft Bücher, in denen behauptet wird, es sei erwiesen, dass Abdullah Gül und Regierungschef Tayyip Erdogan jüdischer Abstimmung seien, was sie in den Augen der Leser suspekt machen soll. Erdogan allerdings hatte den Aufruf scharf verurteilt und ist diesmal aus dem Schneider.

Dass nun aber eine Abgeordnete mit solcherart »Vorwürfen« Politik macht und von ihrer Parteiführung nur äußerst milde dafür getadelt wird, hat eine neue Qualität. Gül fühlte sich genötigt, öffentlich zu erklären, dass alle seine Vorfahren seit Jahrhunderten Türken und Muslime gewesen seien. Kurz darauf kündigte er an, er werde Canan Aritman auf eine Türkische Lira Schadensersatz verklagen. Gül war sichtlich bemüht zu verhindern, dass der entsprechende Prozess nicht selbst wieder zu einer Beleidigung der Armenier wird. Deshalb wohl auch die nur symbolische Geldforderung.

Die eigentlich Geschädigten sind jedoch sicher die in der Türkei lebenden etwa 50 000 Armenier. Eine Zeitung zitierte eine Armenierin aus Istanbul mit den Worten: »Wenn es schlimm ist, eine armenische Mutter zu haben, was ist dann mit mir?«

Canan Aritman ist indes weit entfernt davon nachzugeben. Mit dem Prozess konfrontiert, erklärte sie vorsorglich, kein Stammbaum könne die ethnische Zugehörigkeit eines Menschen belegen. Heutzutage könne so etwas wissenschaftlich und juristisch nur durch einen Gentest bewiesen werden. Damit hatte sie Gül eine Falle gestellt, denn die Vorstellung, der Präsident der Türkei müsse wegen einer Äußerung - oder besser gesagt, weil er eine bestimmte Kritik unterlassen hat - zum Gentest erscheinen, ist natürlich absurd. Verweigert er sich jedoch, so bleibt die Behauptung Aritmans im Raum stehen. Ein wenig ist allerdings Gül selbst schuld, dass er in die Falle geraten ist, denn mit seiner Erklärung über seine türkischen und muslimischen Vorfahren hat er sich selbst auf diese Ebene begeben.

Inzwischen hat Aritman erklärt, sie werde jeden, der sie als Rassist oder Nazi bezeichnet, wegen Beleidigung verklagen. Vor der absehbaren Überlastung der türkischen Justiz kann es einem da nur grauen. Vielleicht bekommt auch die Sozialistische Internationale Arbeit - mit einem Ausschlussverfahren gegen die CHP.