'Brennpunkt': Die Türkei

Nachrichten · Mittwoch, 17. Dezember 2008

'Brennpunkt': Die Türkei

Freiheit für Nichtmuslime nur auf dem Papier

Es gab Grund zur Hoffnung. Der Wunsch der Türkei nach einer EU-Mitgliedschaft der ersten Klasse nährte Erwartungen, dass sich Positives auch in Fragen des Minderheitenschutzes und der Religionsfreiheit tut. Sie haben sich nicht erfüllt. Christen, Alewiten, Juden und Armenier führen in der Türkei ein Leben in Bedrängnis. Nichtmuslimische Minderheiten in der Türkei genießen zwar offiziell nach dem Vertrag von Lausanne (1923) das Recht auf eigene Schulen und die Verwendung ihrer Sprache in den Lehrstätten. In der Praxis stellt sich das anders dar. Nach neuer Gesetzeslage dürfen nur jene Angehörige nichtmuslimischer Minderheiten diese privaten Schulen besuchen, die türkische Staatsbürger sind. Das hat Folgen: Das Priesterseminar auf der vor Istanbul gelegenen Insel Heybeli ist geschlossen. Bis 1971 wurden dort griechisch-orthodoxe Geistliche ausgebildet. Jetzt fehlt der Nachwuchs. Die wenigen in der Türkei verbliebenen Griechen, die dazu noch eine türkische Staatsbürgerschaft besitzen, könnten heute ohne ausländische Theologen den Unterricht kaum stemmen. Die problematische Einengung des Lausanner Vertrages soll vor allem einen treffen: den Ökumenischen Patriarchen von Konstantinopel, Bartholomaios I. Er ist nicht nur das geistliche Oberhaupt der kleinen griechisch-orthodoxen Minderheit in der Türkei, sondern auch der geistliche Führer aller orthodoxen Christen, und damit von mehr als 300 Millionen Gläubigen. Dem 68-Jährigen werden wo immer möglich Steine in den Weg gelegt. Selbst vor Übergriffen ist er nicht sicher. Auch andere nichtmuslimische Minderheiten befinden sich juristisch gesehen in einem Niemandsland. Obwohl sie seit Jahrhunderten auf dem Gebiet der Türkei leben, existieren juristisch gesehen weder das jüdische Oberrabbinat noch die christlichen Kirchen. Das führt im Alltag zu Besitzstreitigkeiten und dazu, dass beim Verkauf einer kirchlichen Immobilie das Geld in eine staatliche Stiftungsbank einbezahlt werden muss. Dort wird es dann eingefroren. eth